AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der Siebers Quelle und Post Brauerei
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
1. Einbeziehung
Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen der Post Brauerei Weiler und Siebers-Quelle Anton Zinth GmbH & Co. KG – nachstehend „Brauerei“ genannt – und ihren Geschäftspartnern – nachstehend „Kunde“ genannt, soweit nicht individuell Abweichendes vereinbart worden ist.
2. Lieferung und Qualität
Eine Direktlieferung erfolgt – bei rechtzeitiger Bestellung – gemäß der Toureneinteilung der Brauerei. Die Brauerei wird die Getränke in einwandfreier Qualität herstellen und liefern, insbesondere alle bestehenden gesetzlichen Vorschriften bei der Herstellung beachten.
Bier soll nach der Lieferung frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert oder befördert werden. Die beste Bierkellertemperatur liegt bei 7-8° C.
3. Gewährleistung
Eine etwaige Beanstandung der Qualität ist von dem Kunden der Brauerei gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen. Flaschenbruch sowie Beanstandungen der auf den Lieferscheinen und/oder Rechnungen angegebenen Mengen oder Preise – auch bei Anlieferung von Paletten – sind beim Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb 10 Tagen, geltend zu machen. Bei verspäteter Beanstandung verliert der Kunde das Recht auf Nachlieferung oder Gutschrift.
Schadenersatzansprüche gegen die Brauerei können nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit wird lediglich gehaftet, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind und die Pflichtverletzung auf der Betriebsorganisation der Brauerei beruht. Der Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
4. Preise und Fälligkeit
Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Belieferung für die jeweilige Kundengruppe gültigen Tagespreise/Listenpreisen bzw. vereinbarten Abgabepreisen zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam.
5. Abrechnungsbestätigung
Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich bei der Brauerei zu erheben. Andernfalls gelten diese als genehmigt, wenn die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat
6. Verzug und Aufrechnung
Bei Zahlungsverzug hat die Brauerei das Recht, Barzahlung zu verlangen oder weitere Lieferungen auch von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen. Im Übrigen kann die Brauerei Zinsen in Höhe von 6% jährlich, ab Eintritt des Verzuges verlangen. Weitergehende Zinsansprüche bleiben unberührt. Gegen Ansprüche der Brauerei kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
7. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an gelieferten Waren behält die Brauerei sich bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und der Begleichung eines sich etwa zu Lasten des Kunden ergebenden Saldos aus dem Kontokorrentverhältnis vor.
Die Warenveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren darf nur in der im Betrieb des Kunden üblichen Weise erfolgen.
Die Waren dürfen von dem Kunden weder verpfändet noch zur Sicherung Dritten übereignet werden.
Die Forderung des Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Kunde hiermit unbeschadet seiner fortbestehenden Verpflichtungen gegenüber der Brauerei im Voraus an diese ab. Die Brauerei ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die ihr durch den Kunden zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderung zu benachrichtigen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen. Die Brauerei verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Sicherungen nach ihrer Wahl auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.
8. Leergut
Das zur Wiederverwendung bestimmte und mit Firmenkennzeichnung, -beschriftung oder –etikettierung versehene Leergut (Kästen, Mehrwegflaschen, Fässer, Getränke-Container und Paletten) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Es bleibt unveräußerliches Eigentum der Brauerei.
9. Pfand
Die Brauerei berechnet die jeweils gültigen, von ihr festgelegten Pfandbeträge für das Leergut; diese sind zusammen mit dem Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer fällig. Die Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit. Sie gelten in keinem Falle als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art.
10. Rückgabe und Abrechnungsverpflichtung
Der Kunde hat das Leergut zurückzugeben, bei Selbstabholung zurückzubringen. Unangemessen hohe Mehrrückgaben kann die Brauerei zurückweisen. Die Sortierung bei Rückgabe von unsortiertem Leergut wird dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Für nicht zurückgegebenes Leergut ist Schadenersatz zu leisten, wobei das eingezahlte Pfandgeldguthaben angerechnet wird.
Die Brauerei erteilt für das zurückgegebene Leergut jeweils Gutschriften einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
11. Leergutauszüge
Die von der Brauerei dem Kunden zugestellten Leergutauszüge gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einwendungen erhebt und die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.
11. Sonderregeln bei Direktdistribution
Die Brauerei ist nur verpflichtet, Kästen mit den jeweils hierfür vorgesehenen und von der Brauerei ausgelieferten Flaschenarten (sog. sortiertes Mehrwegleergut) zurückzunehmen.
12. Datenverarbeitung
Der Kunden willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein; vorstehendes gilt als Benachrichtigung gem. § 26 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Lindau (Bodensee).